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Partner Dienstleistungen Kontakt zur Gästeinformation |
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Gastgeber
im
Das Steirische
Weinland Hotline +43 (0) 664 96 300 30 Mo-Fr 8:00 - 18:00 Uhr
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Vertragsbedingungen & Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Die Vertragspartner anerkennen für die in der Vereinbarung nicht gesondert geregelten Vertragspunkte die Anwendung des Partnerschaftsabkommens. § 1 Zustandekommen des Vertrages Die Partnerschaftsbestätigung wird vom Partnerbetrieb unterschreiben und per Fax oder per Post weitergeleiten oder per E-Mail senden. Falls der Partnerbetrieb per Mail diese Bestätigung sendet, gilt das ebenfalls als Vertragsabschluss.
§ 2 Inhalte der Partnerschaft "Das Steirische Weinland - www.weinlandgast.com® - Gäste.Info & Gesamtsteirische WeinlandREGIOTHEK" verpflichtet sich den Partnerbetrieb auf seinem Portal bestellungsgemäß zu präsentieren, die Grunddaten jährlich, andere Daten quartalsweise zu aktualisieren. Jedes Weingut wird einmal in Jahr gesondert unter der Rubrik „Weine der Woche“ präsentiert. Veranstaltungen werden in die Eventpräsentation aufgenommen. Hausprospekte und Weine/Anderes werden vor Ort, in der REGIOTHEK im Naturparkzentrum Grottenhof, präsentiert. Des Weiteren werden die Angebote des Partnerbetriebes beworben (Aktionen und Aussendungen) und bei Direktanfragen von Gästen an diese weitergegeben. Der Partnerbetrieb verpflichtet sich die für die Aktualisierungen relevanten Daten an weinlandgast.com® weiterzuleiten und den vereinbarten Preis laut Bestellung, Kosten pro Jahr und Zahlungskonditionen (siehe § 5) rechtzeitig zu leisten. § 3 Dauer des Vertrages Der Partnerschaftsvertrag zwischen "Das Steirische Weinland - www.weinlandgast.com® - Gäste.Info & Gesamtsteirische WeinlandREGIOTHEK" und dem Partnerbetrieb ist auf Dauer abgeschlossen und kann jährlich bis zum 31. Oktober schriftlich (E-Mail - info@weinlandgast.com - oder postalisches Schreiben) widerrufen/gekündigt werden, außer es wurde schriftlich anderes vereinbart. § 4 Vertragsauflösung Der Partnerschaftsvertrag zwischen weinlandgast.com® und dem Partnerbetrieb ist auf Dauer ausgelegt, kann von beiden Vertragspartnern jährlich widerrufen werden, und zwar mit einer zweimonatigen Frist (bis spätestens 31. Oktober) zum 1. Jänner des darauf folgenden Jahres. Die Aufkündigung hat schriftlich zu erfolgen (E-Mail - info@weinlandgast.com - oder postalisches Schreiben). § 5 Zahlungskonditionen Jeder Partnerbetrieb erhält eine jährliche Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertssteuer, erstmalig nach Vertragsabschluss, danach immer im November für das darauf folgende Jahr Jahresbeiträge über 240,-brutto können in Teilzahlungen per Einzug oder Dauerauftrag bezahlt werden. Rechnung bei Vertragsneuabschluss: Der Jahresbeitrag muss im Vorhinein bezahlt werden, entweder innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungslegung zur Gänze oder mittels Einziehungsermächtigung in Teilbeträgen entsprechend der Rechnung. Kommt es zu keiner Bezahlung oder Unterschrift und Datenbekantgabe auf der Einziehungs-ermächtigung bis 21 Tagen nach Rechnungslegung werden sämtliche Daten des Betriebes am Portal nicht frei geschaltet und bei Anfragen wird der Betrieb nicht an Gäste empfohlen, solange bis der geschuldete Betrag bezahlt ist (diese Maßnahme nicht durchzuführen liegt in unserem Ermessen). Das Vertragsverhältnis bleibt aufrecht. Folgerechnung: Der Jahresbeitrag muss im Vorhinein bezahlt werden, entweder bis zum Zahlungsziel, bzw. bis 31. Jänner zur Gänze oder mittels Einziehungsermächtigung in Teilbeträgen entsprechend der Rechnung. Kommt es zu keiner rechtzeitigen Bezahlung oder Unterschrift und Datenbekantgabe auf der Einziehungsermächtigung bis zum Jahresende werden sämtliche Daten des Betriebes am Portal offline gestellt und der Betrieb wird nicht an Gäste empfohlen, solange bis der geschuldete Betrag bezahlt ist. Das Vertragsverhältnis bleibt aufrecht.
Kontodaten: weinlandgast.com® ist Mitglied beim KSV 1870 und übergibt diesem Forderungen zum Inkasso, die nach der 2. Mahnung nicht bezahlt worden sind, bei gleichzeitiger Kündigung der Partnerschaft. Die Mahnfristen betragen jeweils 2 Wochen. Die 2. Mahnung wird mittels Einschreiben gesendet. Für jede postalische Mahnung wird eine Gebühr von 5,- brutto verrechnet, inkl. Postspesen. Der Preis ist immer inklusive Mehrwertsteuern und allfälligen Mahnkosten zu bezahlen. § 6 Preiserhöhung Der Jahresbeitrag der Partnerschaftsbetriebe ist Index gesichert, das heißt es kommt genau dann zu einer Erhöhung von 8%, wenn der von der Statistik Austria veröffentlichte Verbraucherpreisindex 8% übersteigt. Basis ist der Verbraucherpreisindex vom Dezember 2010. § 7 Sonstiges Alle Preise sind in € angegeben. Gerichtsstand ist Stainz. |
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