Home

Aktionen              Dienstleistungen              Partner

Kontakt zu Weinlandgast

 

 

Gästehotline

+43 (0) 664 96 300 30

info@weinlandgast.com

 

Mo-Fr

8:00 - 18:00 Uhr

 

 

 

 

 

Buschenschenken

Am 17. August 1784 hat Kaiser Josef II. die rechtliche Grundlage für den Buschenschank durch eine Zirkularverordnung geschaffen hat.
Mit diesem Zirkular erteilte Josef II. die Erlaubnis für jedermann, die von ihm selbst erzeugten Labensmittel, Wein und Obstmost zu allen Zeiten des Jahres, wie, wann und in welchem Preise er will, zu verkaufen oder auszuschenken.
Dem Buschenschank, wie wir ihn heute kennen, geht in Wahrheit eine viel längere und stetige Entwicklung voraus, die stets mit der Geschichte des Weinbaus gekoppelt war.


Die Steiermark, mit den Gebieten südlich und teilweise auch nördlich des Grazer Breitengrades, hat der Weinrebe schon immer ideale Lebensbedingungen geboten.
So beweisen Funde von Rebspuren in den Kohlelagern von Leoben, dass hier bereits in vor- und frühgeschichtlicher Zeit die wilde und auch die Kulturrebe wuchsen.
Die Kelten und Illyrer (bis 500 v. Chr.) hatten in ihren Siedlungsgebieten bereits eine echte Einkultur entwickelt, so zum Beispiel an den Ausläufern der Koralpe, wie Funde von Arbeitsgeräten bezeugen. Der römische Kaiser Probus (276 - 282 n. Chr.) der als großer Förderer des Weinbaues in die Geschichte eingegangen ist, hat in der Folge verbesserte Anbaumethoden und neue Sorten eingeführt.
 

Grund dafür soll gewesen sein, dass die tägliche Weinration für die römischen Legionäre durch Transportschwierigkeiten zu oft ausblieb, sodass man sich entschloss, den Wein in der Provinz Noricum selbst zu produzieren. Es gibt eine ganze Reihe von römischen Funden in der Steiermark, vor allem Grabsteine, die Trauben, Winzer mit ihren Arbeitsgeräten und mythologische Darstellungen zeigen, die mit dem Wein verbunden sind
 


Die Josefinische Zirkularverordnung

Ein beinahe nichtiger Anlass zu Ende des 18. Jahrhunderts brachte eine eintscheidende Veränderung: Die Wirte eines kleinen Ortes in der Grafschaft Görz beklagten sich lautstark, dass sie ihr Herr, ein Graf Delmetri, zwingen wollte, ausschließlich Wein aus seinen herrschaftlichen Gütern auszuschenken. Kaiser Josef II. reagierte darauf mit der Zirkularverordnung von 1784, die den Bauern das Recht zubilligte, eigene Erzeugnisse selbst zu verkaufen, an wen immer sie wollten.
Diese Bestimmungen wurden 1845 durch ein Hofkanzleidekret erneuert. Da man sich - schon damals - nicht immer an die Verordnungen hielt, wurde es bald, nämlich 1883, notwendig, den Ausschank anzeigepflichtig zu machen und von den Bezirksbehörden kontrollieren zu lassen.
Heute wird der Buschenschank in den Bundesländern Niederösterreich, Burgenland, Steiermark und Wien durch eigene Landesgesetze geregelt.
Dabei wurde versucht, den traditionellen Gebräuchen in den verschiedenen Weinbauregionen Rechnung zu tragen, was sich schon an den unterschiedlichen Bezeichnungen "Heuriger" und "Buschenschank" zeigt.
Aus diesen Gründen kann sich auch ein Heurigengast in Grinzing sehr wohl einen warmen Schweinsbraten beim Heurigenbuffet holen, der Buschenschankbesucher in der Steiermark läßt sich dafür die deftige Brettljause zum Tisch servieren.
Zudem umfasst das getränkeangebot im steirischen Buschenschank außer Wein nur Mineral- und Soda-wässer und heimische Fruchtsäfte. Auf sogenannte Limonaden wurde bewusst verzichtet, da jeder steirische Buschenschenker bemüht ist, seine Gäste mit besten, am eigenen Betrieb erzeugten Produkten zu versorgen.
Das 1. Buschenschankgesetz der Steiermark stammt aus dem Jahr 1928. Durch den raschen Wandel der Zeit in den folgenden Jahrhunderten und die steigende wirtschaftliche Bedeutung des Buschenschankes sowohl für die Weinwirtschaft als auch für den Fremdenverkehr, entsprach es trotz mehrerer Novellierungen in jüngster Zeit nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen der Praxis.
Einerseits musste das Angebot an Getränken und Speisen den Ansprüchen und dem Geschmack der Gäste entsprechen, andererseits waren eindeutige Abgrenzungskriterien zum Gastgewerbe notwendig.

So wurde 1979 ein modernes Buschenschankgesetz geschaffen, wobei eine Anpassung an die aktuellen Erfordernisse vorgenommen wurde.