|

Gästehotline
+43 (0) 664 96 300 30
info@weinlandgast.com
Mo-Fr
8:00 - 18:00 Uhr
|
Buschenschenken
|
 |
|
Am 17. August 1784 hat Kaiser Josef II. die rechtliche Grundlage
für den Buschenschank durch eine Zirkularverordnung
geschaffen hat.
Mit diesem Zirkular erteilte Josef II. die Erlaubnis für
jedermann, die von ihm selbst erzeugten Labensmittel, Wein und
Obstmost zu allen Zeiten des Jahres, wie, wann und in welchem
Preise er will, zu verkaufen oder auszuschenken.
Dem Buschenschank, wie wir ihn heute kennen, geht in Wahrheit eine
viel längere und stetige Entwicklung voraus, die stets mit der
Geschichte des Weinbaus gekoppelt war. |
|
|
Die Steiermark, mit den Gebieten südlich und teilweise auch nördlich
des Grazer Breitengrades, hat der Weinrebe schon immer ideale
Lebensbedingungen geboten.
So beweisen Funde von Rebspuren in den Kohlelagern von Leoben, dass
hier bereits in vor- und frühgeschichtlicher Zeit die wilde und auch
die Kulturrebe wuchsen.
Die Kelten und Illyrer (bis 500 v. Chr.) hatten in ihren
Siedlungsgebieten bereits eine echte Einkultur entwickelt, so zum
Beispiel an den Ausläufern der Koralpe, wie Funde von Arbeitsgeräten
bezeugen. Der römische Kaiser Probus (276 - 282 n. Chr.) der als
großer Förderer des Weinbaues in die Geschichte eingegangen ist, hat
in der Folge verbesserte Anbaumethoden und neue Sorten eingeführt.
|
|
 |
Grund dafür soll
gewesen sein, dass die tägliche Weinration für die römischen Legionäre
durch Transportschwierigkeiten zu oft ausblieb, sodass man sich
entschloss, den Wein in der Provinz Noricum selbst zu produzieren. Es
gibt eine ganze Reihe von römischen Funden in der Steiermark, vor
allem Grabsteine, die Trauben, Winzer mit ihren Arbeitsgeräten und
mythologische Darstellungen zeigen, die mit dem Wein verbunden sind
|
|
Die Josefinische Zirkularverordnung
Ein beinahe nichtiger Anlass zu Ende des 18. Jahrhunderts brachte eine
eintscheidende Veränderung: Die Wirte eines kleinen Ortes in der
Grafschaft Görz beklagten sich lautstark, dass sie ihr Herr, ein Graf
Delmetri, zwingen wollte, ausschließlich Wein aus seinen
herrschaftlichen Gütern auszuschenken. Kaiser Josef II. reagierte
darauf mit der Zirkularverordnung von 1784, die den Bauern das Recht
zubilligte, eigene Erzeugnisse selbst zu verkaufen, an wen immer sie
wollten.
Diese Bestimmungen wurden 1845 durch ein Hofkanzleidekret erneuert. Da
man sich - schon damals - nicht immer an die Verordnungen hielt, wurde
es bald, nämlich 1883, notwendig, den Ausschank anzeigepflichtig zu
machen und von den Bezirksbehörden kontrollieren zu lassen.
Heute wird der Buschenschank in den Bundesländern Niederösterreich,
Burgenland, Steiermark und Wien durch eigene Landesgesetze geregelt.
Dabei wurde versucht, den traditionellen Gebräuchen in den
verschiedenen Weinbauregionen Rechnung zu tragen, was sich schon an
den unterschiedlichen Bezeichnungen "Heuriger" und "Buschenschank"
zeigt.
Aus diesen Gründen kann sich auch ein Heurigengast in Grinzing sehr
wohl einen warmen Schweinsbraten beim Heurigenbuffet holen, der
Buschenschankbesucher in der Steiermark läßt sich dafür die deftige
Brettljause zum Tisch servieren.
Zudem umfasst das getränkeangebot im steirischen Buschenschank außer
Wein nur Mineral- und Soda-wässer und heimische Fruchtsäfte. Auf
sogenannte Limonaden wurde bewusst verzichtet, da jeder steirische
Buschenschenker bemüht ist, seine Gäste mit besten, am eigenen Betrieb
erzeugten Produkten zu versorgen.
Das 1. Buschenschankgesetz der Steiermark stammt aus dem Jahr
1928. Durch den raschen Wandel der Zeit in den folgenden Jahrhunderten
und die steigende wirtschaftliche Bedeutung des Buschenschankes sowohl
für die Weinwirtschaft als auch für den Fremdenverkehr, entsprach es
trotz mehrerer Novellierungen in jüngster Zeit nicht mehr den
tatsächlichen Verhältnissen der Praxis.
Einerseits musste das Angebot an Getränken und Speisen den Ansprüchen
und dem Geschmack der Gäste entsprechen, andererseits waren eindeutige
Abgrenzungskriterien zum Gastgewerbe notwendig.
So wurde 1979 ein modernes Buschenschankgesetz geschaffen, wobei eine
Anpassung an die aktuellen Erfordernisse vorgenommen wurde. |
| |
|